Die Figur des Verbotsirrtums war eine verbreitete Verteidigungsstrategie in Verfahren zum Komplex der NS-„Euthanasie“. Was aber bedeutet Verbotsirrtum in diesem Zusammenhang? Eine Erörterung am Beispiel des Verfahrens gegen drei Tötungsärzte vor dem Landgericht Frankfurt Mitte der 1960er Jahre.