Das Landesarbeitsamt Hessen richtete 1942 auf Anordnung des Reichsarbeitsministers zwei sogenannte Rückkehrsammellager ein, in die vom ärztlichen Dienst der regionalen Arbeitsämter Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen überführt wurden, die als nicht mehr verwendbar galten. Die Lager Pfaffenwald und Friedewald wurden vom Arbeitsamt Hersfeld verwaltet. Insbesondere Pfaffenwald hatte 1943 und im ersten Halbjahr 1944 eine enorm hohe Sterberate.
Um die beiden Lager zu entlasten und auch weil die Zahl der Erkrankten wuchs, verständigten sich die Gauleitung, das Gauarbeitsamt Rhein-Main und der Provinzialverband Nassau Mitte 1944 darauf, kranke Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in großer Zahl nach Hadamar zu überführen. Die lokalen und regionalen Arbeitsämter wurden aufgefordert, „nicht mehr einsatzfähige Ostarbeiter“ – aufgrund schlechter Ernährung und miserabler Unterbringung litten sie häufig an Tuberkulose – direkt nach Hadamar zu überstellen. Aber auch aus Pfaffenwald und Friedewald gingen Transporte nach Hadamar. Dabei behielt man die frühere Sprachregelung bei, dass diese Patienten in ihre Heimatländer „rückgeführt“ und dafür „gesammelt“ werden sollten. Organisatorische Schritte in diese Richtung wurden jedoch bereits seit über einem Jahr nicht mehr eingeleitet. Alle Beteiligten gingen davon aus, dass die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus Hadamar nicht mehr zurückkehren würden.
Im Unterschied zu sowjetischen und polnischen Patientinnen und Patienten mit psychiatrischen Diagnosen, die bis zum 28. Juli 1944 nach Hadamar gebracht worden waren, wurden die kranken Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen ab diesem Datum am Tag der Ankunft in Hadamar ermordet. Nur in einzelnen Fällen war der Transporttag nicht der Sterbetag, nämlich dann, wenn ein Transport spät am Abend in Hadamar eintraf, was gelegentlich vorkam, heute jedoch nicht mehr nachvollziehbar ist. Grundsätzlich muss das jeweils im Hauptkrankenbuch sowie im Sterberegister der Anstalt angegebene Sterbedatum der sowjetischen und polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen ab dem 28. Juli 1944 als falsch angesehen werden in genau der gleichen Weise, wie die Sterbedaten des Jahres 1941 als systematisch falsch angesehen werden. Seitens der Anstaltsverwaltung wurde als Sterbedatum jeweils ein oft Wochen, manchmal Monate später liegendes Datum angegeben, um von den Kostenträgern zusätzlich Pflegegelder einzustreichen.
Die in Hadamar ermordeten 709 Zwangsarbeiter galten in 398 Fällen als Tbc-krank, in 185 Fällen als in anderer Weise somatisch krank und in 126 Fällen als psychisch krank (vgl. Holker Kaufmann/Klaus Schulmeyer: Die polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter in Hadamar. In: Dorothee Roer/Dieter Henkel (Hg.): Psychiatrie im Faschismus. Die Anstalt Hadamar 1933 – 1945, Frankfurt/Main 1996, S. 256-282, hier S. 268). Nachdem die Gauleitung im Sommer 1944 Hadamar als Zielort der großflächigen Verlegung von nicht mehr arbeitsfähigen „Ostarbeitern“ bestimmt hatte und dies in Abstimmung mit Anstaltsdezernent Fritz Bernotat und dem Hadamarer Verwaltungsleiter Klein ab dem 28. Juli die sofortige Ermordung zur Folge hatte, wurde auf diagnostische Unterschiede keine Rücksicht mehr genommen. Aus diesem Grund wurden für die Neuauflage des Opferbuchs in der Gedenkstätte Hadamar die Sterbedaten der polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter, die im Zuge der Zwangsarbeitsverwaltung ab dem 28.7.1944 nach Hadamar verlegt wurden, korrigiert: Als Sterbedatum ist nun der Tag der Verlegung angegeben. Das offiziell beurkundete und damals vom Standesamt Hadamar bestätigte Sterbedatum wurde als „offizielles Sterbedatum“ in die Opferdatenbank aufgenommen.