Der folgende Text erschien im Frühjahr 2012 in: Phase 2. Zeitschrift gegen die Realität, Nr. 42. Die Sterbehilfebefürwortung verlor seitdem kaum an medialer Präsenz, bekam zu Beginn dieses Jahres jedoch einen Schub: Das Bundesverfassungsgericht kippte im Februar 2020 den § 217 StGB und postulierte ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, was in diesem Zusammenhang nicht die Freiheit zur Selbsttötung meint – sie stand nie in Frage –, sondern die Freiheit, diesbezüglich Angebote von Dritten unterbreitet zu bekommen. Seitdem unterliegt die Tätigkeit professioneller „Sterbehelfer“ und kommerzieller Anbieter nur noch geringen Einschränkungen. Die Kritik war verhalten und nur wenige Stimmen analysierten das Urteil zutreffend (etwa Oliver Tolmein in Konkret 4/2020, S. 41). Ein Umstand, der etwas mit den auch in kritischen Milieus verbreiteten Souveränitätsphantasien zu tun hat.